Zertifizierte Energieberatung nach deutschen und Schweizer Standards
Während im Bereich Neubauten beim Stand der Technik in der Regel sehr gute energetische Werte erreicht werden, stammen etwa 70 Prozent der Bestandsgebäude in der Schweiz und Deutschland aus der Zeit vor 1980. Das sind in der Schweiz ca. 1,5 Millionen, in Deutschland ca. 15 Mio. Gebäude, die energetisch sanierungsbedürftig sind. Im Bereich Gebäude- Sanierungen steckt daher für die Energieberatung das größte Potential, um deutlich verringerte Energieverbräuche und die Nutzung erneuerbarer Energien spürbar voranzutreiben.
Zugelassen zur Energieberatung sind in der Schweiz ausschließlich Berater mit einer GEAK-Zulassung. Die Chris Mischke Architecture & Interior Design GmbH bietet die GEAK Energie-Etikette und den GEAK-Plus Bericht im Kanton Bern an. In Deutschland müssen Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energie-Beratung für Wohngebäude gelistet sein.
Beginn einer jeden Energieberatung ist die zwingend erforderliche Vor-Ort-Begehung des zu beurteilenden Gebäudes. Dies ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Grundlage jeder Energieberatung. Es erfolgt eine detaillierte Feststellung des Gebäudezustands im Hinblick auf die Bausubstanz und die vorhandene Heizungs- und Warmwasser-, ggf. Lüftungstechnik. In beiden Ländern wird die Beratung staatl. gefördert. In der Schweiz gilt das GEAK-Plus-Zertifikat, als Grundlage aller weiterführenden energetischen Zertifizierungen. In Deutschland ist dies der im Rahmen der Energieberatung zu erstellende Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Beide Berichte zeigen neben dem Ist-Zustand mehrere Alternativen auf, um den Energieverbrauch um ca. 70-85% zu senken, und das Gebäude auf die Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen.
In Deutschland beträgt die staatl. Förderung einer Energieberatung mit max. 80% staatl. Förderung des Berater-Honorars je nach Gebäude ca. 1.560,00 – 2.640,00 € brutto im Falle von Mehrfamilienhäusern und der Beratung einer ganzen Wohnungseigentümer-Gemeinschaft.
Aus dem GEAK-Plus-Zertifikat, und dem Individuellen Sanierungsfahrplan lassen sich unterschiedliche energetische Gebäudestandards ableiten, die sowohl beim Neubau, als auch bei Sanierungen die Beanspruchung staatlicher Fördergelder ermöglichen.
In der Schweiz gibt es die 7 Energieklassen des GEAK‚ das Minergie, Minergie-P und Minergie-A-Zertifikat, oder das SNBS-Hochbau Zertifikat für besonders nachhaltiges Bauen. In Deutschland gibt es die KFW-Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Diese Labels verbunden mit den einhergehenden staatlichen Förderungen sollen.
Unsere Energieberatung kann Ihr Projekt bis zum Erreichen der GEAK-Gebäudeklassen, und der Minergie-Standards begleiten. In Deutschland beschränkt sich die Zulassung unseres Büros auf Wohnbauten. Für diesen Bereich können alle KFW-Energieeffizienz-Häuser KFW 115-55 ohne Nachhaltigkeits-Bonus zertifiziert werden.
Sanierung von Wohnhäusern mit staatlichen Fördergeldern realisieren
Wird eine Sanierung der Gebäudesubstanz oder Technik erforderlich, weil der Lebenszyklus der Bauteile oder technischen Anlagen abgelaufen ist, empfiehlt es sich immer, im Rahmen der Maßnahme gleichzeitig eine deutliche Verbesserung des energetischen Baustandards anzustreben. Ein Großteil der Sanierungskosten wird sowieso fällig. Die anfallenden Mehrkosten für die zusätzlichen energetischen Verbesserungen können durch staatl. Förderprogramme abgedeckt werden.
Muss z.B. eine 50 Jahre alte Putzfassade mit Fenstern erneuert werden, ist es sinnvoll zu den Sowieso-Kosten der Putz-Erneuerung inkl. Anstrich und Fenstern eine Dämmung der gesamten Fassade mit in die Überlegungen einzubeziehen. Verbunden mit der staatlichen Förderung und erwartbaren Energieeinsparungen wird in den meisten Fällen auch finanziell nach wenigen Jahren eine Amortisation durch den Mehrwert der energetischen Ertüchtigung erreicht.
Weiche Faktoren, wie die erhöhte Behaglichkeit durch warme Innenoberflächen der gut gedämmten Wände und Fenster, lassen sich monetär nicht abbilden, führen jedoch zu einem deutlich spürbaren Mehrwert der Wohnqualität.
Neben der Gebäudehülle ist zwingend auch die Gebäudetechnik zu beachten.
Sensible Heizsysteme wie z. B. Wärmepumpen, die nur ein geringes Temperatur-Niveau von max. 55°C als Heizungsvorlauf-Temperatur erreichen, sollten nur in gut gedämmten Gebäuden zum Einsatz kommen.
Zwingend ist bei der Planung von Wärmepumpen die Größe der Wärmeübergabeflächen in den Räumen zu beachten. Es ist ein großer Unterschied, ob Heizkörper im Bestand mit 70° C wie früher, oder mit 40-55° Temperatur-Niveau der Wärmepumpe angefahren werden.
Sehr wahrscheinlich wird die Fläche zu gering sein. Großflächige Fußbodenheizungen Im Neubau sind ideal für diese Wärmequelle, können jedoch im Sanierungsfall aufgrund der limitierten Aufbauhöhen der Bestandsfußböden, und in bewohnten Wohnräumen meisten nicht realisiert werden. Auch zu beachten sind bei der Nachrüstung von Fußbodenheizungen im Bestand die hohen Folgekosten für niedrig bauende Sanier-Estriche und Bodenbeläge, die oft in den Berechnungen zur Umrüstung auf Wärmepumpe nicht genannt werden.
Soll dennoch eine Wärmepumpe ohne Rückbau der Bestands-Wohnräume zur Baustelle realisiert werden, sind zwingend 2 Dinge zu beachten. Als erster Schritt sollte ein hydraulischer Abgleich der vorh. Heizkörper erfolgen, um die Leistungsfähigkeit des Verteilsystems zu ermitteln. Als zweiter Schritt werden dann häufig vergrößerte Heizkörper oder solche mit Zusatzventilatoren eingebaut, die natürlich optisch oft auch gewöhnungsbedürftig sind.
Wand- und Deckenbekleidungen als Flächenheizungen gibt es auch. Hier sind jedoch speziell in Mietwohnungen die erheblichen Nutzungseinschränkungen zu beachten, weswegen diese Maßnahmen nur sehr selten im Eigenheimbereich realisiert werden. Einmal eingenagelt oder angebohrt führen Schäden an diesen wasserführenden Flächensystemen zu großen Schäden, da sie nicht wie die Fußbodenheizung durch einen dicken Estrich geschützt sind.
In Deutschland vergibt die KFW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, und Investitionskosten-Zuschüsse je nach energetischem Standard für Komplettsanierungen von Effizienzhäusern in Höhe von 25- 45% bis max. 120t € brutto pro Wohneinheit.
Parallel dazu gibt es auch Förderprogramme für Einzelmaßnahmen wie z.B. Gebäudedämmung in Höhe von 15-20%, sowie den Heizungstausch von aktuell 50% bei Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung
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In der Schweiz fällt die Förderung geringer aus. Gemäß den Förder-Bedingungen des Kantons Bern erreicht die Förderung zwischen 60 – 160 CHF brutto pro sanierten m² Förderfläche für Maßnahmen an der Gebäudehülle, sowie für einen Heizungstausch mit Wärmepumpe ca. 4.500,00 CHF.
Bei einem 200m²-Haus ergeben sich somit in der Schweiz deutlich geringere Beträge z.B. 12t – max. 32t CHF brutto für z.B. 2 Wohneinheiten, d.h. 6-16t CHF / Wohneinheit a‘ 100m².
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